Das Pfandsystem für Einweggetränkeverpackungen

Veröffentlichungsdatum02.12.2024Lesedauer1 MinuteKategorienAktuell, Beratung
österreichisches Pfandlogo

Ab 1.Jänner 2025 ist für Einweg-Getränkeverpackungen aus Kunststoff (PET-Flaschen) und Metall (Aluminiumdosen) ein Pfand in Höhe von 0,25 Euro zu zahlen.

Dieses Pfand wird automatisch mitverrechnet. Bei Rückgabe der Getränkeverpackung erhalten Sie das Pfand zurück.

Erkennbar sind Pfandflaschen an diesem Pfand-Symbol.


Wichtig bei der Rückgabe: Die Gebinde müssen das österreichische Pfandlogo enthalten, leer sein und dürfen nicht zerdrückt sein.

Achtung! Vom Pfandsystem ausgenommen sind

  • Milch- und Milchprodukte
  • Sirupe
  • Getränkeverpackungen für Beikost und flüssige Lebensmittel, die für besondere medizinische Zwecke gedacht sind.
  • Getränke in Verbundkartons (z.B. Tetra Pak®)

Wichtig! Es gibt eine Übergangsfrist. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol dürfen noch bis 31. Dezember 2025 verkauft werden.
Achten Sie daher unbedingt auf das Pfandsymbol. Getränkeverpackungen ohne Pfandsymbol können wie bisher entsorgt werden.

Gemischte Sammlung

Ab 1. Jänner 2025 wird in ganz Tirol die gemischte Sammlung von Kunststoff- und Metallverpackungen eingeführt. Die beiden Sammlungen werden im Gelben Sack/der Gelben Tonne zusammengeführt.

Der Behälter für Metallverpackungen wird ab 01.01.2025 auch als Behälter für Leichtverpackungen geführt.

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