- Auszug -
Der Gemeinderat der Gemeinde Alpbach hat in seiner Sitzung vom 17.09.2019 gemäß § 64 Abs. 1 u. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 - TROG 2016, LGBl. Nr. 101, in der Verbindung mit § 6 Tiroler Umweltprüfungsgesetz - TÜP, LGBl. Nr 34/2005, zuletzt geändert LGBl. Nr. 130/2013, beschlossen, den Entwurf der ersten Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Alpbach während sechs Wochen, zur öffentlichen Einsichtnahme im Gemeindeamt der Gemeinde Alpbach aufzulegen
- Auszug -
Ort und Zeit der Einsichtnahmemöglichkeit (§ 6 Abs. 4 lit. b TUP):
Die 6-wöchige Auflage erfolg:
vom 26. September 2019 bis einschließlich 08. November 2019
Parteienverkehr:
Montag bis Donnerstag 07:00 bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 18:00 Uhr und Freitag 07:00 bis 13 Uhr