Anfrage und E-Mail

Senden Sie uns Ihre Anfrage entweder an gemeinde@alpbach.gv.at oder formulieren Sie Ihre Anfrage in folgendem Formular.
Geben Sie dabei bitte Telefon, Anschrift oder E-Mail bekannt, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können!


Rechtswirksame Einbringungen

Die Empfangsgeräte (Telefax und E-Mail) sind auch außerhalb der Amtsstunden (siehe § 2) empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte gerichtet werden, können daher nicht entgegengenommen werden. Dies hat die Wirkung, dass Anbringen auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich des Amtes gelangt sind, erst mit  wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) gelten und von uns (erst) ab diesem Zeitpunkt behandelt werden.

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