Weitere Verleihungsmöglichkeiten der Staatsbürgerschaft: 15 Jahre, 30 Jahre

Allgemeine Informationen

Achtung:

Die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist von der Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen und dem Vorliegen einer bestimmten Aufenthaltsdauer abhängig. Zudem muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. 

Voraussetzungen

oder

  • Erfüllung der allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen
    und
  • 15 Jahre rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich und Nachweis der persönlich und beruflich nachhaltigen Integration der antragstellenden Person

Ununterbrochener Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person sich maximal 20 Prozent der jeweils oben genannten Zeit außerhalb Österreichs aufgehalten hat. Die staatsbürgerschaftswerbende Person muss nachweisen, dass sie sich die meiste Zeit wirklich in Österreich aufgehalten hat. Entscheidend ist der jeweils geforderte Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum des Bescheids.

Rechtmäßiger Aufenthalt heißt, dass die staatsbürgerschaftswerbende Person offiziell in Österreich leben darf, zum Beispiel mit einer Aufenthaltsbewilligung oder einem Visum.

Rechtsgrundlagen

§ 12 Abs. 1 ZStaatsbürgerschaftsgesetz (StbG)

Letzte Aktualisierung: 02.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

  Stellenausschreibungen

Besi Austria - Starte deine Ausbildung

Starte deine Ausbildung bei BESI Austria!

13.02.2026 13:10
Wir verbinden die reale mit der digitalen Welt. Besi Austria entwickelt...
Ich bin Lehrling im Finanzamt

Lehrlinge für das Finanzamt Österreich in Tirol gesucht!

22.01.2026 18:43
Folder-Deine Lehre bei uns Stand 2026

  Hilfe finden

1450 - Die Rund-um-die-Uhr-Gesundheitsberatung Gesund ins Leben LOGO EKiZ - Eltern-Kind-Zentrum Kramsach und Umgebung Sozial- und Gesundheitssprengel von Gemeinden der Region 31