Alkohol am Steuer

Grundsätzlich gilt die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt.

Hinweis:

Um vom Alkoholgehalt in der Atemluft (Alkomatmessung) in den Alkoholgehalt im Blut (Blutprobe) umzurechnen, muss der Atemalkoholgehalt mit zwei multipliziert werden. Ein Atemalkoholgehalt von 0,25 mg/l entspricht demnach 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.

In der folgenden Tabelle werden jene Arten der Lenkberechtigung und der Geltungszeitraum aufgelistet, für die bzw. den die 0,1-Promille-Grenze gilt:

0,1-Promille-Grenze nach Art der Lenkberechtigung und Geltungsdauer
Lenkberechtigung
Zeitraum
Klasse AM
  • Bis Vollendung des 20. Lebensjahres
Probeführerschein
(alle Klassen außer Klasse AM und Klasse F)
  • Für die Dauer der Probezeit
  • Bei A1 und L17 jedenfalls bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Übungsfahrten ("L")
  • Während der Übungsfahrten (für die Lenkerin/den Lenker und für die Begleitperson)
Ausbildungsfahrten L17
  • Während der Ausbildungsfahrten (für die Lenkerin/den Lenker und für die Begleitperson)
Fahrschulfahrten
  • Während der Fahrschulfahrten (für die Lenkerin/den Lenker und für die Fahrlehrerin/den Fahrlehrer)
Klasse C
  • Immer
Klasse D
  • Immer
Klasse F
  • Bis Vollendung des 20. Lebensjahres

Bei Schülertransporten

  • Immer

Führerscheinbesitzerinnen/Führerscheinbesitzer, die ein Fahrzeug lenken oder in Betrieb nehmen, obwohl sie Alkohol konsumiert haben und dabei – je nach Klasse – die gesetzlichen Höchstgrenzen überschreiten, müssen jedenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. Je nach Alkoholisierungsgrad kann es sich dabei um ein Vormerkdelikt oder um ein Führerscheinentzugsdelikt (ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille) handeln.

Hinweis:

Weitere Kosten können beispielsweise noch für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen anfallen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Online-Ratgeber zum Thema "Verkehr" (WKO)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

  Stellenausschreibungen

Reinigungskraft

Reinigungskraft für die Mittelschule Alpbach

02.03.2026 15:50
Werde Teil unseres Teams! Ein Job bei der Gemeinde ist vielseitig, sinnvoll,...
Besi Austria - Starte deine Ausbildung

Starte deine Ausbildung bei BESI Austria!

13.02.2026 13:10
Wir verbinden die reale mit der digitalen Welt. Besi Austria entwickelt...

  Hilfe finden

1450 - Die Rund-um-die-Uhr-Gesundheitsberatung Gesund ins Leben LOGO EKiZ - Eltern-Kind-Zentrum Kramsach und Umgebung Sozial- und Gesundheitssprengel von Gemeinden der Region 31