Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

Ziel der Förderung ist, Kindern von einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Schulveranstaltungen zu erleichtern.

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • unterhalb der Einkommensgrenze „I“ 60 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal 150,00.
  • zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 50 % der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderwerber/von der Förderwerberin bezahlten Teilnahmegebühren, maximal 125,00.

Die Auszahlung des Förderbetrages aufgrund der Förderentscheidung erfolgt nach Vorlage der Teilnahmebestätigung der Schule. Diese Bestätigung ist spätestens 3 Monate nach Schulveranstaltungsende unaufgefordert zu übermitteln.

Land Tirol - Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland

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