Notwendige Unterlagen für Eheschließung
- Nachweis der Geburtseintragung
Abstammungsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtseintrag oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit:
Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des Wohnsitzes im Ausland:
Aufenthaltsbescheinigung
- Nachweis über den Familienstand:
Ehefähigkeitszeugnis – ausgestellt vom Wohnsitzstandesamt in Deutschland (nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt der Anmeldung der Eheschließung)
- Gegebenenfalls Nachweis von akademischen Titeln
- Gegebenenfalls Nachweis der Vorehe/n: Heiratsurkunden aller Vorehen
- Gegebenenfalls Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Urteile/Beschlüsse über die Scheidung, Aufhebung, Nichtigerklärung, mit Bestätigung der Rechtskraft
- Gegebenenfalls Nachweis über Auflösung früherer Ehe/n durch Tod: Sterbeurkunde der Ehepartnerin oder des Ehepartners
- Gemeinsames außereheliches Kind oder gemeinsame außereheliche Kinder (gegebenenfalls):
- Geburtsurkunde/n des Kindes oder der Kinder
- Anerkennung der Vaterschaft